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Banner mit Text Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel sichern

Jetzt die Kostenerstattung von 40 € monatlich für Pflegehilfsmittel sichern!


Wer hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse sind folgende:

  • Die Person hat einen Pflegegrad (Grad 1-5).
  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt.

Treffen diese beiden Punkte zu, übernimmt die Pflegekasse (§ 40 Abs. 2 SGB XI) die Kosten für die Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 € monatlich – die Versorgung entsprechender Hilfsmittel wird somit erstattet!



Was kann beantragt werden?

Es können unter anderem folgende Artikel bezogen werden:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
  • Und weiteres.

Zusätzlich können Sie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen – den Eigenanteil von 10% übernehmen wir für Sie. Sollten Sie jedoch von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres aktuellen Befreiungsausweises zu. Ihre bestellten Artikel werden selbstverständlich diskret zu Ihnen nach Hause versandt.



Jetzt den Versorgungsantrag ausfüllen und die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel sichern! So einfach geht´s:

  • Antrag auf Pflegehilfsmittel hier herunterladen
  • Antrag vollständig ausfüllen
  • Wichtig: Geben Sie sämtliche Produkte an, die Sie benötigen – sowohl derzeit als auch ggf. zukünftig! Benötigen Sie Hilfe? Rufen Sie uns gerne kostenfrei an: 0800 800 23 00

Wir übernehmen selbstverständlich die Beantragung bei der Pflegekasse – mit db sind Sie rundum besser versorgt!


Haben Sie noch Rückfragen?

Gern steht das db-Team für Rückfragen zur Verfügung.

>> Hier finden Sie einen ausgefüllten Musterantrag.