Vererbung
Unter der Bezeichnung „genetische Veranlagung“ verbirgt sich das vererbbare Risiko eine, bereits in der Familie bestehende, Erkrankung zu entwickeln. Für den Diabetes mellitus gibt es ebenfalls eine vererbbare Veranlagung. Beim Typ-1-Diabetes werden durch äußere Einflussfaktoren die insulinproduzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse selbst zerstört. Dieser Typ hat im Vergleich zum Diabetes-Typ-2 eine sehr geringe Vererbbarkeit, wenn ein Elternteil erkrankt ist. Prozentual wird dieser in verschiedenen medizinischen Literaturen um ca. 5 % benannt. Der Typ-2 hingegen kann bis zu 80 % erblich bedingt weitergegeben werden. Sind beide Elternteile Diabetiker steigt die prozentuale Wahrscheinlichkeit der Vererbung natürlich auch.