Lexikon: S
Schwerbehinderung
Einem Mensch mit der Erkrankung an Diabetes mellitus ist es möglich einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Laut dem Sozialgesetzbuch gilt ein Mensch als behindert, wenn dieser aufgrund eines „regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes“ nicht nur vorübergehend in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Mit dem Ausweis wird ein prozentualer „Grad der Behinderung“ (GdB) von 20 - 100 % festgelegt, dieser erhält dadurch unterschiedliche Vor- und Nachteile. Möchte man einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, ist der Therapieaufwand entscheidend. Wer sich über den Antrag, die Vor- und Nachteile sowie die Voraussetzungen informieren möchte, kann sich an das zuständige Versorgungsamt wenden.