G-BA
Die Abkürzung G-BA steht für Gemeinsamer Bundesausschuss und vereint die Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser und Krankenkassen zu einem obersten Beschlussgremium. Durch das Bestimmen von Leitlinien wird ein Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt – dieser gibt an, welche Leistungen von der GKV erstattet werden.
Eine der folgenden Leitlinien gilt für den Diabetes
Nicht-insulinpflichtige Diabetiker müssen ihre Blutzuckerteststreifen selbst bezahlen. Das haben Ärzte und Krankenkassen im gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Nur noch bei instabiler Stoffwechsellage** darf der Arzt per Kassen-Rezept auch weiterhin Teststreifen für nicht-Insulinpflichtige verordnen. Diabetiker, die kein Insulin benötigen, müssen die Kosten für die Teststreifen seit dem 01.10.2011 vollständig selbst tragen. Wer Insulin benötigt, erhält die Teststreifen weiterhin auf Kassenkosten, grundsätzlich ohne Zuzahlung. Allerdings haben auch Diabetiker die Insulin benötigen, die Mehrkosten selbst zu zahlen, wenn sie ein unwirtschaftliches Messgerät wählen (§ 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V).
** Bei Hinzutritt weiterer Erkrankungen sowie bei Ersteinstellung oder Therapieumstellung bei oralen Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko (je Behandlungssituation grundsätzlich bis zu 50 Teststreifen verordnungsfähig, Beschluss des G-BA vom 17.03.2011)